Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich
1. Die nachfolgenden Bedingungen gelten ausschließlich, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.
2. Entgegenstehende oder von diesen Bedingungen abweichende Geschäftsbedingungen, insbesondere Einkaufsbedingungen, werden von uns nicht anerkannt. Dies gilt auch für den Fall, daß die Lieferung von uns vorbehaltlos ausgeführt wird, nachdem der Besteller der Geltung unserer Bedingungen widersprochen hat.
§ 2 Vertragsabschluß, Schriftform
1. Unsere Angebote sind freibleibend, es sei denn, es ist etwas anderes schriftlich vereinbart.
Eine Bestellung gilt erst dann als angenommen, wenn wir sie schriftlich bestätigt haben.
Verbindlich ist aber allein der Text unserer Auftragsbestätigung.
2. Einwände gegen Auftragsbestätigungen müssen schriftlich sofort, spätestens innerhalb von acht Tagen nach Ausstellungsdatum bei uns eingehen. Spätere Einwände werden nicht berücksichtigt, es sei denn, es wird ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart.
3. Alle Vereinbarungen, Erklärungen und sonstige Angaben bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform; dies gilt auch für eine Änderung der Klausel.
§ 3 Umfang der Lieferungen und Leistungen, Änderungsvorbehalt
1. Die unserem Angebot beigefügten Unterlagen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben, technische Angaben, Muster etc. sind nur annäherungsweise maßgebend, sofern sich aus dem Angebot nichts Gegenteiliges ergibt!
2. Konstruktionsänderungen und Abweichungen von den Prospekt- und Katalogangaben bleiben auch nach Absenden der Auftragsbestätigung ausdrücklich vorbehalten, solange dadurch nicht der Preis und/oder die wesentlichen Funktionsdaten oder die Lieferzeit verändert werden und dies dem Kunden zumutbar ist.
3. Angemessene Teillieferungen sowie Abweichungen von den Bestellmengen bis zu +/- 5% sind zulässig.
§4 Preise, Verpackung
1. Die in unseren Angeboten und Auftragsbestätigungen genannten Preise verstehen sich, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, ab Werk - ausschließlich Verpackung und zuzüglich des am Tag der Lieferung oder Leistung gültigen Satzes des gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet.
2. Ändern sich die Kosten für Löhne, Material und Energie, so behalten wir uns vor, die angegebenen Preise entsprechend zu berichtigen.
§ 5 Zahlungsbedingungen
1. Sämtliche Zahlungen dürfen nur an uns geleistet werden, unsere Mitarbeiter und Vertreter sind nur bei Vorlage einer schriftlichen Vollmacht befugt., Zahlungen oder Zahlungsmittel entgegenzunehmen. Die Anwendung der Grundsätze über die Duldungs- und Anscheinsvollmacht bleibt hiervon unberührt.
2. Ist der Besteller in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 3% p.a. über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank als Verzugsschaden zu verlangen, es sei denn, der Kunde weist uns einen geringeren Verzugsschaden nach.
Weitere Ansprüche bleiben vorbehalten.
3. Tritt in den wirtschaftlichen Verhältnissen des Bestellers eine wesentliche Verschlechterung ein oder bestand diese Verschlechterung ohne unser Wissen schon bei Vertragsabschluß, so sind wir berechtigt, die Ausführung der jeweiligen Bestellung zu verweigern oder vom Vertrag zurückzutreten, wenn sich der Besteller weigert, die durch die Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse eingetretene Gefährdung des Vertragszweckes durch Zug-um-Zug-Leistung oder durch Sicherheitsleistung zu beseitigen.
4. Der Besteller ist nicht berechtigt, den Kaufpreis wegen etwaiger Gegenansprüche, die nicht aus diesem Vertragsverhältnis herrühren, zurückzubehalten.
§ 6 Lieferfristen, Höhere Gewalt
1. Die von uns in der Auftragsbestätigung angegebene Lieferzeit ist unverbindlich, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung, insbesondere der Rohstoffe, der von uns eingebauten Fremdfabrikate sowie der von uns lediglich vertriebenen
Artikel, bleibt ausdrücklich vorbehalten.
2. Im Falle höherer Gewalt und sonstiger unvorhergesehener und/oder außergewöhnlicher und/oder unverschuldeter Umstände - z.B. bei Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Mangel an Transportmitteln, behördlichen Eingriffen, Energieversorgungs-
schwierigkeiten usw. - auch wenn sie bei Vorlieferanten eintreten - verlängert sich, wenn wir an der rechtzeitigen Erfüllung unserer Verpflichtungen behindert sind, die Lieferfrist im angemessenen Umfang. Wird durch die genannten Umstände die Lieferung oder Leistung unmöglich oder unzumutbar, werden wir von der Lieferverpflichtung frei. Sofern die Lieferverzögerung länger
als zwei Monate dauert, ist der Besteller berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder werden wir von der Lieferverpflichtung frei, so kann der Besteller hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände können wir uns nur berufen, wenn wir den Besteller hiervon unverzüglich benachrichtigen.
3. Die Einhaltung der Lieferfrist durch uns setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Vertragspflichten des Bestellers, insbesondere seiner Zahlungspflichten, voraus.
4. Verzögert sich der Versand auf Wunsch des Bestellers, so trägt er die dadurch entstandenen Mehrkosten sowie die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Lieferware ab Meldung der Versandbereitschaft.
§7 Mängelgewährleistung
1. Für die von uns selbst verursachten Mängel, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften zählt, sowie bei von uns angegebenen Garantien, haften wir unter Ausschluß aller weitergehenden Ansprüche, indem wir Fehler in der Konstruktion, der Fabrikation, der Qualität oder in der sonstigen Ausführung nach.

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